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Ein interessantes Bauvorhaben, das durch klare Denkmalschutzvorgaben eingegrenzt wurde: - Stützen waren nicht erlaubt - Lisenen waren nicht erlaubt - Form und Größe mußten beibehalten werden
Die alten Balkone in typischer Hamburger Bauart - auskragende Stahlträger mit Beton vergossen - waren bereits mehrfach vergeblich saniert worden und nicht mehr reparabel. Sie in gleicher Weise wiederherzustellen war zu aufwändig und teuer. Außerdem war das Mauerwerk rund um die Balkone bereits stark beschädigt und mußte repariert werden.
Die kostengünstigste Lösung blieb ein geschweißter Stahlrahmen mit Mineralitplatte und einem, an die Architektur angelehntem Stahlgeländer.
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Hamburg Angehängte Balkone im denkmalgeschützten Bereich
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